Wenn die Arbeit eines Detektivs zur Sprache kommt, denkt man oft an die Suche nach verschwundenen Personen oder Observationen von Verdächtigen. Doch Detektivarbeit ist auch im wirtschaftlichen Sektor gefragt. Privatermittler können zielführend im Einsatz sein, um Straftaten im Wirtschaftsbereich aufzuklären und Beweismittel zu sammeln.
Wenn Unternehmen einen Privatermittler beauftragen, müssen diese sicherstellen, dass keine Gesetze bezüglich des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Daher wendet sich der Betrieb beim Anheuern eines Detektivs oft nur an fachlich ausgebildete Detektive mit der Berufsbezeichnung ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), statt an einen selbsternannten (man beachte, dass der Begriff Detektiv nicht geschützt ist, und sich jeder als Detektiv bezeichnen kann). Mit einem qualifizierten Privatdetektiv sind Unternehmen auf der sicheren Seite, wenn sie einen Fall zur Bearbeitung übergeben.
Denn unzulässige Personenbeschattung kann ein Risiko für das Unternehmen bergen. Diese darf nicht ohne triftigen Grund durchgeführt werden. Ermittelte Beweise könnten vor Gericht keinen Halt haben, sprich, nicht verwertbar sein. Des Weiteren könnten Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen entstehen.
Der klassische Fall für die Beauftragung eines Detektives in einem Unternehmen ist eine Arbeitnehmerüberwachung. Hier muss sichergestellt sein, dass Betriebsvereinbarungen, bei denen auch der Betriebsrat mitspricht, nicht verletzt werden. Der Betriebsrat könnte sogar ein Veto einlegen, wenn ein Detektiv eingesetzt werden soll. Dennoch gibt es Fälle, die den Einsatz eines Privatermittlers zulassen. Beispielsweise bei Straftaten im Beschäftigungsverhältnis oder Missachten von arbeitsrechtlichen Pflichten.
Vom Einsatz eines Privatdetektives in einem Unternehmen (bei Unternehmensangelegenheiten) zurück zur Wirtschaft. Im Folgenden erläutern wir kurz Fälle, bei denen eine Detektei mit Schwerpunkt Wirtschaft zur Klärung, Ermittlung und Beweissammlung beauftragt werden könnte.
Täuschungshandlungen bzw. Betrug sind klassische Fälle in der Wirtschaft. Bei diesen Delikten verschaffen sich Personen oder Unternehmen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.
Ist ein Betrieb insolvent (konkret zahlungsunfähig bzw. überschuldet) und wird die Insolvenzanmeldung herausgezögert oder unterlassen, spricht man von Insolvenzverschleppung, was eine Straftat darstellt.
Werden Vertrauensstellungen im geschäftlichen Rahmen missbraucht, um eigene Vorteile oder Vorteile für Dritte zu erzielen, spricht man von Korruption. So sind Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung lt. StGB strafbar, genauso wie Bestechlichkeit und Bestechung.
Wird einer Person Vermögen zur Betreuung anvertraut und schädigt die betreuende Person das Vermögens, so spricht man von Untreue. Untreue gehört zu den Vermögensdelikten im Wirtschaftsrecht und kann im Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden.
Vermögenswerte, die auf unrechtmäßige Weise erworben wurden und deren Herkunft verschleiert wird, wird als Geldwäsche tituliert. Auch hier regelt das deutsche Strafgesetzbuch und sieht Geld- und Freiheitsstrafen vor. Übrigens ist zudem Beihilfe zur Geldwäsche strafbar.
Industriespione – meist Personen von Wettbewerbern – spähen Unternehmen, sammeln und werten geheime Informationen aus. Die Spione möchten an Details zu neuen Produkten, Formeln, Technologien und Entwicklungen rankommen und sich damit Vorteile beispielsweise im Marketing und Forschung zu verschaffen. Neben der Industriespionage gibt es die Wirtschaftsspionage, bei denen Nachrichtendienste anderer Staaten Unternehmen ausspioniert,
Cyberkriminalität ist ein neues Umfeld für Detektive. Die online Kriminalität zeigt sich beispielsweise in Ransom-Ware, betrügerischen E-Mails, Phishing, Spam, Identitätsdiebstahl oder Diebstahl von Bank- und Kreditkarteninformationen. Für Cyberkriminalität werden die IT-Spezialisten einer Detektei angefordert.
Ein wirtschaftsspezifischer Fall für einen Privatdetektiv kann Produktpiraterie sein. Hierbei werden ohne Freigabe des Rechtinhabers, Produkte kopiert und verkauft.
Detektive ermitteln in Fällen von Schutzgelderpressung. Dabei werden unter Androhung von Gewalt Geldzahlungen erzwungen.
Um die nicht vollständige List der Fälle von Wirtschaftskriminalität zu ergänzen, seien noch Bankrottdelikte erwähnt. Hier wird Vermögen beiseitegeschafft, um Gläubiger zu benachteiligen. Wucher ist ein Fall, der eine Zwangslage erzeugt, damit übermäßige Gegenleistungen erfolgen.
In der Ernährungswirtschaft gibt es Fälle von Genussmittelverfälschung. Lebensmittel werden so verändert, dass dem Konsumenten ein Nachteil entsteht.
Wirtschaftsfälle können grenzüberschreitend entstehen. Internationale und organisierte Wirtschaftskriminalität wird von Banden und Gruppen gemeinschaftlich begangen.
Unsere Ausführungen zu möglichen Straftaten im Wirtschaftssektor sind nicht vollständig. Damit zeigt sich, wie umfangreich, komplex und tiefgehend Kriminalität im Wirtschaftsbereich vorkommt. Daher ist die Beauftragung eines auf Wirtschaftskriminalität spezifizierten Detektives sinnvoll.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)